Auktionsbedingungen

Für die Hess Divo Auktionen gelten folgende Versteigerungsbedingungen, welche durch die Abgabe eines schriftlichen, elektronischen, mündlichen oder telefonischen Gebotes vollumfänglich anerkannt werden:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich im Namen der Hess Divo AG für Rechnung des oder der ungenannt bleibenden Einlieferer.

2. Die Auktion findet unter Mitwirkung des Stadtammannamtes Zürich 1 statt. Jede Haftung des mitwirkenden Stadtammanns, der Gemeinde und des Staates für Handlungen des Auktionators entfällt.

3. Der Hess Divo AG (im Folgenden "Versteigerer") unbekannte Bieter sind gebeten, sich vor der Auktion zu legitimieren. Ferner behält sich der Versteigerer vor, nach freiem Ermessen und ohne Angabe von Gründen Personen den Zutritt zu den Auktionsräumlichkeiten zu untersagen.

Der Versteigerer ist mit Zustimmung der Auktionsaufsicht berechtigt, von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuweichen und Nummern zu vereinigen. Bei Meinungsverschieden­heiten kann ein Los vom Versteigerer erneut ausgerufen werden.

4. Schriftliche und telefonische Aufträge werden vom Versteigerer sorgfältig und interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, ausgeführt. Schriftliche Gebote (und solche auf elektronischem Weg) können nur bei deren Eingang bis spätestens 24 Stunden (bzw. 12 Stunden bei Geboten über eine Internetplattform) vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden. Telefonisches Bieten ist grundsätzlich möglich für Stücke mit einem Startpreis über Fr. 1'000,- und muss bis spätestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn angemeldet werden. Für das Zustandekommen einer Telefonverbindung kann nicht garantiert werden.

5. Der Veranstalter versichert, die Bestimmungen des Kulturgütertransfergesetzes vollumfänglich beachtet zu haben.

6. Für die Versteigerung sind nicht die Abbildungen, sondern ausschliesslich die Beschreibungen zur jeweiligen Losnum­mer im gedruckten Auktionskatalog massgebend. Der im Internet publizierte Auktionskatalog hat lediglich informativen Charakter.

7. Der Zuschlag erfolgt durch den Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet den Höchstbietenden zur Abnahme des Loses. Bei gleich hohen schriftlichen Geboten hat das früher eingegangene Gebot Vorrang. Gebote, die den Startpreis unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden. "Entweder/oder"-Aufträge sowie Auftragslimiten können nur bedingt ausgeführt respektive berücksichtigt werden. Der Versteigerer kann, ohne Angabe von Gründen und ohne dafür zu haften, Gebote ablehnen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. Jeder erfolgreiche Bieter ist für seine Käufe persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, für Rechnung Dritter gekauft zu haben.

8. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld in der Höhe von 20% zu entrichten. Bei erfolgreichem Gebot über die Live-Bidding-Plattform AUEX werden zusätzlich 2% berechnet. Die Auktionsrechnung ist nach erfolgtem Zuschlag sofort fällig und in Schweizer Währung zu bezahlen.

9. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen, Banknoten, Orden, Antiquitäten etc. wird auf das Total der Auktionsrechnung (d.h. Zuschlagspreis plus Aufgeld und allfällige Versandkosten und Versicherungsprämien) die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Höhe von 7,7% erhoben.

Für staatlich geprägte Goldmünzen und das darauf anfallende Aufgeld wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Die Mehrwertsteuer entfällt, sofern die Auktionslose durch den Versteigerer ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welchen die ersteigerten Auktionslose in Zürich ausgehändigt werden, wird die Mehrwertsteuer vorerst in Rechnung gestellt, jedoch nach Vorliegen der definitiven Veranlagungsverfügung des Schweizer Zolls vom Versteigerer vollumfänglich zurückerstattet.

10. Die Auktionsrechnung ist sofort nach Erhalt, spätestens aber innert 10 Tagen nach Auktionsende zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Käufer automatisch in Zahlungsverzug und der Versteigerer ist berechtigt, Zinsen in der Höhe von 10% p.a. zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme behält sich der Versteigerer das Recht vor, entweder gegen den Käufer auf Erfüllung des Vertrages oder auf Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens zu klagen oder aber vom Vertrag zurückzutreten.

11. Die Auktionslose werden grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung übergeben oder verschickt. Es liegt allein im Ermessen des Versteigerers, Lose gegen Rechnung auszuhändigen. Im Ausland anfallende Abgaben, wie z.B. Zollgebühren und Steuern, sowie die bei einem Versand anfallenden Versandkosten und Versicherungsprämien gehen vollständig zu Lasten des Käufers.
Der Versand in die Russische Föderation erfolgt ausdrücklich auf eigenes Risiko des Empfängers.

12. Das Eigentum des Einlieferers am versteigerten Auktionsgut bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Auktions­rechnung vorbehalten.

13. Die Beachtung ausländischer Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen ausdrücklich ab, die sich aus der Zuwiderhandlung gegen derartige Bestimmungen ergeben können.

14. Die zu versteigernden Lose werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Bieter haben die Möglichkeit, sich über den Zustand der Lose während der im Katalog angegebenen Besichtigungstage persönlich oder durch einen Vertreter zu informieren.

Begründete Reklamationen hinsichtlich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes müssen bei der Hess Divo AG mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht werden. Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lose, welche mehr als ein Stück beinhalten, sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.

15. Die Echtheit der Auktionsgüter wird gewährleistet. Der Gewährleistungsanspruch wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs setzt voraus, dass der Käufer gegenüber der Hess Divo AG sofort nach Entdeckung des Mangels mit eingeschriebenem Brief Mängelrüge erhebt und der Hess Divo AG das gefälschte Auktionsgut im gleichen Zustand, wie es ihm übergeben wurde, und unbelastet von Ansprüchen Dritter zurückgibt. Der Käufer hat dabei auf eigene Kosten den Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Auktionsgut um eine Fälschung handelt. Die Hess Divo AG kann vom Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten Gutachten von zwei unabhängigen und in dem Bereich anerkannten Experten einholt, ist aber nicht an solche Gutachten gebunden und behält sich das Recht vor, zusätzlichen Expertenrat auf eigene Kosten einzuholen.

16. Bei Münzen in sogenannten "slabs" (NGC, PCGS etc.) erlischt jegliche Gewährleistung, sobald diese geöffnet werden. Beanstandungen jeglicher Art müssen direkt gegenüber NGC oder PCGS vorgebracht werden. Die Hess Divo AG übernimmt keinerlei Mängelhaftung von geslabten Münzen.

17. Die Ansprüche des Käufers gegen die Hess Divo AG in berechtigten Fällen von Reklamationen hinsichtlich des Zustandes oder der Unechtheit des Auktionsgutes beschränken sich auf die Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Kaufpreises und Aufgeldes (inkl. allfälliger MWST). Weitergehende oder andere Ansprüche des Käufers gegen die Hess Divo AG oder deren Mitarbeiter sind unter jedwelchem Rechtstitel ausgeschlossen.

18. Die Namen der Einlieferer und Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Auftragsverhältnis in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.

19. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8001 Zürich, Schweiz. Im Übrigen gelten die kantonalen sowie eidgenössischen Gesetze. Die Versteigerung sowie alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

20. Für die Auslegung der in deutscher, französischer und englischer Sprache vorliegenden Auktionsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.

Zürich, im April 2019

Hess Divo AG MWST-Nr.: CHE-107.704.048

Für Zahlungen in Schweizer Franken (CHF):


Zürcher Kantonalbank, CH-8001 Zürich, Clearing 700, Kto. 1100-0074.731
IBAN: CH64 0070 0110 0000 7473 1, SWIFT: ZKBKCHZZ80A

Für Zahlungen in EURO:

Deutsche Bank, Senser Platz 9, 79539 Lörrach, Germany, Kto: 0391441, BLZ: 68370024
IBAN: DE24 6837 0024 0039 1441 00, SWIFT: DEUTDEDB683